Ein Tabuthema, über das man nur ungern spricht: Was passiert
mit dem Vermögen eines Angehörigen, wenn dieser stirbt? Ist kein Testament vorhanden oder es ist
unvollständig, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Das österreichische
Recht ist nach dem Liniensystem geregelt:
Linie 1:
Nachkommen des Erblassers (Kinder, Enkel, Urenkel). Leben noch alle Kinder,
wird die Erbschaft unter ihnen geteilt.
Linie 2: Eltern des Erblassers und
deren Nachkommen (Geschwister des Erblassers und deren Kinder)
Linie 3: Großeltern des Erblassers
und deren Nachkommen
Linie 4: Urgroßeltern des
Erblassers, nicht aber deren Nachkommen
Verschwägerte Personen und Lebensgefährten haben kein gesetzliches
Erbrecht. Sind Kinder vorhanden, erhält
der Ehepartner ein Drittel des Nachlasses, die Kinder teilen sich die anderen
zwei Drittel. Sind keine Kinder vorhanden, sind die Eltern und Geschwister des
verstorbenen erbberechtigt. Geschiedene Ehegatten beerben einander nicht.